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eprimoAktiv PrimaKlima

eprimoAktiv PrimaKlima nach Postleitzahlregion

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  • eprimoAktiv PrimaKlima1
  • eprimoPrimaKlima ist Strom aus 100 % Wasserkraft. Strom, mit dem Sie wirkungsvoll und nachhaltig die Umwelt entlasten. Und das Beste: Sie sparen trotzdem.
  • Tarifrechner unter "Zum Auftrag" oder "Zum Produkt".
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eprimoAktiv

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  • Günstiger Strom für Ihr Leben2
  • Günstige Tarife und kompetenter Service2
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1 Komplettpreis inkl. der jeweils gültigen Stromsteuer, EEG und KWKG-Abgaben sowie der aktuellen MwSt. von 19% (Preisstand gemäß Auftragsdatum). 
Einmaliger Wechselbonus für Neukunden: Die Verrechnung des Wechselbonus erfolgt nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der Jahresrechnung. Der Wechselbonus entfällt bei Beendigung des Vertrages vor Ablauf der ersten 12 Belieferungsmonate.  

Preisgarantie: Während der Preisgarantie von 12 Monaten wird eprimo keine Preisanpassung vornehmen, es sei denn, diese wäre durch eine Erhöhung der Steuern oder sonstiger Abgaben (siehe hierzu Ziffer 8.3 und 8.4 der AGB) erforderlich.  

Laufzeit: Der Stromlieferungsvertrag hat eine Erstlaufzeit bis 30.06.2011.  

Kündigungsfrist: Der Stromlieferungsvertrag kann erstmals mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. 

Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
14 Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug
14.1 Für Laufzeit, Kündigungsfrist und etwaige automatische Verlängerung des Stromlieferungsvertrags gelten die im Auftrag getroffenen Regelungen. Sollte hierzu keine gesonderte Regelung für den von Ihnen gewählten Tarif bestehen, so kann der Stromlieferungsvertrag von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
14.2 Die Laufzeit des Stromlieferungsvertrags beginnt mit dem von eprimo mitgeteilten Beginn der Belieferung.
14.3 eprimo ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 9.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 9.2 dieser AGB ist eprimo zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 9.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
14.4 Im Falle des Umzugs sind Sie berechtigt, den Stromlieferungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Das gilt entsprechend, wenn Sie Gewerbestrom beziehen und Sie Ihren Firmen-/Gewerbestandort wechseln. 14.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
14.6 Die Kündigung bedarf der Textform.
15 Versorgungsstörungen Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, eprimo von der Leistungspflicht befreit. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von eprimo gemäß Ziffer 9 beruht. Eprimo wird Ihnen auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie eprimo bekannt sind oder von eprimo in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
16 Haftung: Bei Versorgungsstörungen gemäß Ziffer 15 Satz 1 haftet eprimo nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 15 Satz 1 können Sie gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt eprimo Ihnen auf Anfrage gerne mit.
17 Vertragspartner eprimo GmbH, Flughafenstraße 20, 63263 Neu-Isenburg
2 Komplettpreis inkl. der jeweils gültigen Stromsteuer, EEG und KWKG-Abgaben sowie der aktuellen MwSt. von 19% (Preisstand gemäß Auftragsdatum). 
Einmaliger Wechselbonus für Neukunden: Die Verrechnung des Wechselbonus erfolgt nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der Jahresrechnung. Der Wechselbonus entfällt bei Beendigung des Vertrages vor Ablauf der ersten 12 Belieferungsmonate.  

Preisgarantie: Während der Preisgarantie wird eprimo keine Preisanpassung vornehmen, es sei denn, diese wäre durch eine Erhöhung der Steuern oder sonstiger Abgaben (siehe hierzu Ziffer 8.3 und 8.4 der AGB) erforderlich.  

Laufzeit: Der Stromlieferungsvertrag hat eine Erstlaufzeit bis 30.06.2011.  

Kündigungsfrist: Der Stromlieferungsvertrag kann erstmals mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. 

Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
14 Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug
14.1 Für Laufzeit, Kündigungsfrist und etwaige automatische Verlängerung des Stromlieferungsvertrags gelten die im Auftrag getroffenen Regelungen. Sollte hierzu keine gesonderte Regelung für den von Ihnen gewählten Tarif bestehen, so kann der Stromlieferungsvertrag von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
14.2 Die Laufzeit des Stromlieferungsvertrags beginnt mit dem von eprimo mitgeteilten Beginn der Belieferung.
14.3 eprimo ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 9.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 9.2 dieser AGB ist eprimo zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 9.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
14.4 Im Falle des Umzugs sind Sie berechtigt, den Stromlieferungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Das gilt entsprechend, wenn Sie Gewerbestrom beziehen und Sie Ihren Firmen-/Gewerbestandort wechseln. 14.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
14.6 Die Kündigung bedarf der Textform.
15 Versorgungsstörungen Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, eprimo von der Leistungspflicht befreit. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen von eprimo gemäß Ziffer 9 beruht. Eprimo wird Ihnen auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie eprimo bekannt sind oder von eprimo in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
16 Haftung: Bei Versorgungsstörungen gemäß Ziffer 15 Satz 1 haftet eprimo nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 15 Satz 1 können Sie gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt eprimo Ihnen auf Anfrage gerne mit.
17 Vertragspartner eprimo GmbH, Flughafenstraße 20, 63263 Neu-Isenburg